AGBs Stand 01/07/2014
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 F�r s�mtliche Rechtsgesch�fte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschlie�lich diese Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen. Ma�geblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g�ltige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen gelten auch f�r alle k�nftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzvertr�gen darauf nicht ausdr�cklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Gesch�ftsbedingungen des Auftraggebers sind ung�ltig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdr�cklich schriftlich anerkannt.
1.4 F�r den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, ber�hrt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr�ge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am n�chsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschlie�lich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverh�ltnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, w�hrend sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverh�ltnisses keine wie immer geartete Gesch�ftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erf�llung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder �hnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.
3. Aufkl�rungspflicht des Auftraggebers / Vollst�ndigkeitserkl�rung
3.1 Der Auftraggeber sorgt daf�r, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erf�llung des Beratungsauftrages an seinem Gesch�ftssitz ein m�glichst ungest�rtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses f�rderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch �ber vorher durchgef�hrte und/oder laufende Beratungen � auch auf anderen Fachgebieten � umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt daf�r, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle f�r die Erf�llung und Ausf�hrung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorg�ngen und Umst�nden Kenntnis gegeben wird, die f�r die Ausf�hrung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch f�r alle Unterlagen, Vorg�nge und Umst�nde, die erst w�hrend der T�tigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt daf�r, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der T�tigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabh�ngigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit�t.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gef�hrdung der Unabh�ngigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere f�r Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der �bernahme von Auftr�gen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, �ber seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erh�lt der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutd�nken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspl�ne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entw�rfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datentr�ger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie d�rfen vom Auftraggeber w�hrend und nach Beendigung des Vertragsverh�ltnisses ausschlie�lich f�r vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdr�ckliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielf�ltigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielf�ltigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) � insbesondere etwa f�r die Richtigkeit des Werkes � gegen�ber Dritten.
6.2 Der Versto� des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverh�ltnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Anspr�che, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gew�hrleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne R�cksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und M�ngel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverz�glich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach einem Monat nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber f�r Sch�den � ausgenommen f�r Personensch�den - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrl�ssigkeit). Dies gilt sinngem�� auch f�r Sch�den, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zur�ckgehen.
8.2 Schadenersatzanspr�che des Aufraggebers k�nnen nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Sch�diger, sp�testens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegr�ndenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zur�ckzuf�hren ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew�hrleistungs- und/oder Haftungsanspr�che gegen�ber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Anspr�che an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen �ber alle ihm zur Kenntnis gelangenden gesch�ftlichen Angelegenheiten, insbesondere Gesch�fts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er �ber Art, Betriebsumfang und praktische T�tigkeit des Auftraggebers erh�lt.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), �ber den gesamten Inhalt des Werkes sowie s�mtliche Informationen und Umst�nde, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch �ber die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegen�ber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegen�ber allf�lligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollst�ndig zu �berbinden und haftet f�r deren Versto� gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie f�r einen eigenen Versto�.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch �ber das Ende dieses Vertragsverh�ltnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverh�ltnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gew�hr, dass hief�r s�mtliche erforderlichen Ma�nahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserkl�rungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erh�lt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gem�� der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmens-berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer f�llig.
10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zus�tzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausf�hrung des vereinbarten Werkes aus Gr�nden, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverh�ltnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so beh�lt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abz�glich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar f�r jene Stundenanzahl, die f�r das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abz�glich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars f�r jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverh�ltnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Anspr�che wird dadurch aber nicht ber�hrt.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu �bermitteln. Der Auftraggeber erkl�rt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdr�cklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grunds�tzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gr�nden von jeder Seite ohne Einhaltung einer K�ndigungsfrist gel�st werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Er�ffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug ger�t.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit�t eines Vertragspartners, �ber den kein Insolvenzverfahren er�ffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Verm�gensverh�ltnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien best�tigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allf�llige �nderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 �nderungen des Vertrages und dieser AGB bed�rfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. M�ndliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles �sterreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erf�llungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). F�r Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zust�ndig.
Mediationsklausel:
(1) F�r den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden k�nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur au�ergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte �ber die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden
k�nnen, werden fr�hestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen
rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allf�llig eingeleiteten Gerichtsverfahren �sterreichisches Recht.
S�mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene f�r eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, k�nnen vereinbarungsgem�� in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als �vorprozessuale Kosten� geltend gemacht werden.
PDF Version AGB Unternehmensberater